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   BFH, 20.11.2003 - III B 37/03   

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https://dejure.org/2003,11702
BFH, 20.11.2003 - III B 37/03 (https://dejure.org/2003,11702)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2003 - III B 37/03 (https://dejure.org/2003,11702)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2003 - III B 37/03 (https://dejure.org/2003,11702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 2 Satz 2; ; InvZulG § 2 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einzelkomponenten von Musterküchen als geringwertige WG

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.02.2003 - VII B 45/02

    Verlegung des Orts der Niederlassung, Beteiligtenwechsel der Steuerberaterkammer?

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III B 37/03
    Diesem Rechtssatz stellt sie indes nicht, wie es erforderlich gewesen wäre (BFH-Beschluss vom 19. Februar 2003 VII B 45/02, BFH/NV 2003, 665), einen vom FG in dem angefochtenen Urteil aufgestellten abweichenden Rechtssatz entgegen.
  • BFH, 08.08.2002 - III B 48/02

    InvZul; Zugang des Zulagenantrages

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III B 37/03
    Dazu wäre es erforderlich gewesen, über die Herausstellung einer Rechtsfrage hinaus substantiiert zu erläutern, inwieweit die Frage klärungsbedürftig, d.h. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 8. August 2002 III B 48/02, BFH/NV 2002, 1615).
  • BFH, 01.07.2003 - X B 172/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III B 37/03
    Aus der Beschwerde ergibt sich nicht, dass der Streitfall Veranlassung geben könnte, über den konkreten Fall hinaus auch für andere Fälle bedeutsame Leitsätze zur Rechtsauslegung aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (zu diesem Erfordernis z.B. BFH-Beschluss vom 1. Juli 2003 X B 172/02, BFH/NV 2003, 1439).
  • BFH, 09.08.2012 - IX B 57/12

    Bloße Literatur-Hinweise bei grundsätzlicher Bedeutung;

    Dieser bloße Hinweis reicht aber nicht aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. November 2003 III B 37/03, BFH/NV 2004, 370, unter 1.2. Abs.; vom 7. September 2007 VII B 180/06, BFH/NV 2008, 16, unter II.2.a; vom 5. Mai 2011 X B 139/10, BFH/NV 2011, 1291, unter II.1.b a.E.).
  • BFH, 31.05.2005 - I B 182/04

    Rückwirkendes Ereignis

    Dazu ist jedenfalls erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine im konkreten im Streitfall erhebliche Rechtsfrage herausstellt und substantiiert erläutert, inwieweit diese Frage klärungsbedürftig, d.h. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 232, m.w.N.; vom 20. November 2003 III B 37/03, BFH/NV 2004, 370).
  • BFH, 25.01.2005 - I B 84/04

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Zur Darlegung dieser Zulassungsvoraussetzungen ist somit erforderlich, dass der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung, d.h. innerhalb der Begründungsfrist, über die Herausstellung einer konkreten Rechtsfrage hinaus substantiiert erläutert, inwieweit die Frage klärungsbedürftig, d.h. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist; dies setzt auch eine Auseinandersetzung mit der Problematik unter Herausarbeitung des Meinungsstandes voraus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 232, m.w.N.; vom 20. November 2003 III B 37/03, BFH/NV 2004, 370).
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